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Öffentliche Auflage Gewässerraumausscheidung und Änderung Sondernutzungspläne

Gestützt auf § 34 des Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren und auf §§ 29 ff. des kantonalen Plaungs- und Baugesetzes (PBG) sowie gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 4. März 2026, wird die Gewässerraumausscheidung und die Änderung Sondernutzungspläne infolge Gewässerraumausscheidung vom 27. April bis 16. Mai 2026 öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist beim Gemeinderat Roggwil einzureichen.

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