Alimentenhilfe
Wenn Unterhaltsbeiträge nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht bezahlt werden, kann die Alimentenfachstelle die Beiträge unter gewissen Voraussetzungen bevorschussen oder dafür sorgen, dass diese zusammen mit allfällig geschuldeten Familienzulagen eingefordert werden (Inkasso).
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