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KVG Case Management

Volljährige versicherte Personen, die ihre Prämien und Kostenbeteiligungen trotz Mahnung des Krankenversicherers nicht bezahlen, werden 30 Tage nach Einleitung der Betreibung auf einer Liste erfasst. Ab diesem Zeitpunkt haben sie nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Was als Notfall gilt, entscheidet jeweils der behandelnde Arzt.

Die säumigen Versicherten werden vom KVG Case Management informiert und betreut. Eine Listenentnahme erfolgt, sobald alle ausstehenden Beträge, die im Kanton Thurgau entstanden sind, beglichen wurden oder bei Wegzug aus dem Kanton Thurgau.

Das KVG Case Management bietet den betroffenen Personen individuell Unterstützung, um den Versicherungsschutz wiederherzustellen.