Navigieren in Roggwil

Hundehaltung

Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir eine Kopie des Hundeausweises.

Bitte teilen Sie uns folgende Mutationen per Telefon oder via einwohnerdienste@roggwil-tg.ch mit:

  • Änderung Personalien
  • Wegzug
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes

Hundesteuer

Laut dem Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Kantons Thurgau ist die Hundesteuer ab dem 5. Lebensmonat zu entrichten. Die Rechnung für die Hundesteuer wird Ihnen bis spätestens im März des laufenden Jahres zugestellt.

Steuern für einen Hund: CHF 100.00/Jahr
Steuern für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt: CHF 160.00/Jahr