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Individuelle Prämienverbilligung

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien soll die finanziellen Auswirkungen der Kranken­versicherung für wirtschaftlich schwach gestellte Personen mildern. Das Anmeldeverfahren ist eine Zusammenarbeit der Gemeinden mit dem Gesundheitsamt und dem Sozialversicherungszentrum des Kantons Thurgau.

Personen, die per 1. Januar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Thurgau hatten, sind anspruchsberechtigt, sofern die einfache Steuer unter CHF 800.00 ist und kein steuerbares Vermögen vorhanden ist. Die anspruchsberechtigten Personen werden jeweils per 31.12 des Vorjahres anhand der provisorischen Steuerrechnung ermittelt und erhalten jeweils bis Ende April ein Antragsformular. Falls Sie kein Antragsformular erhalten haben, können Sie nachträglich mit der definitiven Schlussrechnung innert 30 Tagen den Antrag für die individuelle Prämienverbilligung einreichen.

Die Prämienverbilligung wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ab 1. Januar 2014 gesamtschweizerisch direkt an die Krankenversicherer zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Prämienverbilligung