Einbürgerungen
Wollen Sie als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Roggwil TG erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Das Einbürgerungsverfahren gliedert sich in drei Stufen. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt eine Person nach Erteilung des Gemeindebürgerrechts, der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung sowie des Kantonsbürgerrechts.
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C haben. Weitere Informationen zum ordentlichen Verfahren finden Sie hier
Das erleichterte Verfahren ist für Ausländerinnen und Ausländer, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel wenn der Ehepartner bereits seit der Heirat das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Weitere Informationen zum erleichterten Verfahren finden Sie hier
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.